Datenschutzgesetz
Ab dem 12. September 2025 ermöglicht die Verordnung (EU) 2023/2854 (das „Datengesetz“) den Nutzern vernetzter Produkte und damit verbundener Dienste (d. h. Dienste, die das Verhalten eines vernetzten Produkts beeinflussen), Zugang zu den Daten zu beantragen, die sie durch die Nutzung der vernetzten Produkte und/oder der damit verbundenen Dienste generieren.
Das Datenschutzgesetz gilt innerhalb der EU, was bedeutet, dass der Nutzer seinen Sitz in der EU haben muss, die verbundenen Produkte in der EU in Verkehr gebracht worden sein müssen und auch jeder Datenempfänger, der kein Dritter ist, seinen Sitz in der EU haben muss.
Die Daten, die gemäß dem Datengesetz weitergegeben werden dürfen, sind von HIMOINSA abgerufene Daten, bei denen es sich entweder um Rohdaten (d. h. unverarbeitete, automatisch generierte Datenpunkte) oder um vorverarbeitete Daten (d. h. so modifizierte Daten, dass sie verständlich und für weitere Analysen nutzbar sind) handelt. Diese Daten sind zusammen mit den entsprechenden Metadaten bereitzustellen, die für die Interpretation und Nutzung dieser Daten erforderlich sind.
Als Nutzer gilt eine natürliche oder juristische Person, die Eigentümer eines vernetzten Produkts ist oder der vertraglich (z. B. durch einen Miet- oder Leasingvertrag) vorübergehende Nutzungsrechte an diesem vernetzten Produkt übertragen wurden oder die eine damit verbundene Dienstleistung in Anspruch nimmt. Nutzer können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass diese Daten an ein anderes Unternehmen oder eine andere Person, die als externer Datenempfänger bezeichnet wird, weitergegeben werden.