STAGE V_TRANSITION PROGRAM   |  READY TO SUPPORT YOU

HIMOINSA entwickelt eine neue Baureihe von Stromaggregaten mit Stage V-Motoren, gemäß Verordnung (EU) 2016/1628 für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen (NRMM). 

Die neuen S5 Aggregate vereinen alle Eigenschaften in Design und Innovation, um zu den technologisch fortschrittlichsten und wettbewerbsfähigsten Produkten für mobile Anwendungen und speziell auf dem europäischen Mietsektor zu zählen.

Alle Besucher der Bauma können die Details dieser neuen Generation von Generatoren ‘Stage V' kennenlernen. Besuchen Sie uns in Halle A6 |Stand 308. 

HIMOINSA wird noch für weitere 24 Monate nach Inkrafttreten der neuen Verordnung die Stromaggregate mit den Motoren Stage IIIA anbieten. 

Die Übergangsphase für Stromaggregate mit Leistungen unter 56 KW und über 130 KW läuft bis Dezember 2020. Modelle mit Leistungen zwischen 56 und 130 KW, mit Motoren Stage IIIA, sind bis Dezember 2021 weiterhin erhältlich.


Stromaggregate S5

Das neue Sortiment der Stromaggregate ist in den Modellen der Motoren Yanmar, FPT und Scania verbaut und beinhaltet ein neues Schalldämmhauben-Design, in dem das neue System der Nachbehandlung des Motors und die erforderlichen elektrischen Einrichtungen untergebracht sind. Eine der bedeutendsten Neuerungen der Stromaggregate S5 ist ihre Steuerung, die präzise konzipiert ist um eine effiziente und sichere Koordination mit der Kontrolleinheit der neuen Stage V Motoren zu gewährleisten.

Verordnung UE 2016/1628  

EMISSIONEN VON MOTOREN FÜR NICHT FÜR DEN STRAßENVERKEHR BESTIMMTE MOBILE MASCHINEN 

Bekanntermaßen wurde 1997 mit dem Ziel, die Emissionen von Luftschadstoffen schrittweise zu reduzieren, die Richtlinie 97/68/EG verabschiedet, die die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte (Phase I, II, IIIA, IIIB und IV) und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen festgelegt.
 
Im Januar 2017 wurde die Richtlinie 97/68/EG außer Kraft gesetzt und durch die Verordnung (EG) 2016/1628 ersetzt, die die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel (bekannt als Phase V) für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen, ebenso die administrativen und technischen Anforderungen hinsichtlich der Typgenehmigung festlegt. Diese Verordnung betrifft die Produkte, die ab 1. Januar 2019 verkauft werden. Es ist jedoch eine 'Übergangsphase' vorgesehen, die den Verkauf der Anlagen mit Motoren erlaubt, die 2018 gefertigt wurden, und damit noch nicht nach Stage V zugelassen sind. 

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